13.11.2025

Der digitale Fahrzeugschein kommt: Alles, was du jetzt wissen musst

Am 6. November 2025 startete die Bundesregierung die neue i-Kfz-App und damit auch den digitalen Fahrzeugschein. Wir erklären dir, was es damit auf sich hat.
Digitaler Fahrzeugschein
Quelle: KBA

Verknittert im Geldbeutel oder vergessen in der Dokumententasche: Der physische Fahrzeugschein in Papierform hat ab sofort Konkurrenz. Durch die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts gelangt der digitale Fahrzeugschein auch auf dein Smartphone. So hast du ihn nicht nur schnell zur Hand und immer dabei, sondern profitierst auch von modernisierten Prozessen in der Verwaltung.

Und auch dein nächster RSU-Einkauf vereinfacht sich, wenn du Schlüsselnummer, Reifengröße und Co. ganz einfach von deinem Smartphone ablesen kannst.

Digital kann mehr: Die Vorteile im Überblick

Der neue digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App bietet noch mehr:

  • > einfache und sichere Verwaltung
  • > einfache Weitergabe an Werkstätten und Behörden
  • > automatische Updates und Erinnerungen zur nächsten Hauptuntersuchung

Wichtig: Der digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Das Abrufen des Fahrzeugscheins in der App erfüllt rechtlich die Mitführungspflicht für die Zulassungsbescheinigung.

Übersicht App-Funktionen

Im Moment steht die App Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, ab 2026 auch juristischen Personen.

Kommt der digitale Führerschein?

Geplant ist es, langfristig auch den Führerschein in digitaler Form und im besten Fall in der gleichen App wie den Fahrzeugschein anzubieten. Zudem plant das Bundesverkehrsministerium die Zentralisierung der Zulassungsprozesse, um die Aktivitäten von 400 Zulassungsstellen zu bündeln.

So einfach geht's

Du kannst dir den digitalen Fahrzeugschein mit deinem Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN ausstellen lassen. Die i-Kfz-App steht für Android und für iOS-Nutzer im jeweiligen App Store zur Verfügung.